FWG - Freie Wählergruppe
Kasbach-Ohlenberg

34. Sitzung des Gemeinderates Kasbach-Ohlenberg der Wahlzeit 2019 – 2024 am 7. Mai 2024

Öffentliche Sitzung:

Link zu den Sitzungsunterlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem der VG Linz

  1. Einwohnerfragen gemäß § 16 a der Gemeindeordnung

    Keine Fragen


  2. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg

    Unmittelbar nach der Wahl von Frank Becker zum Verbandbürgermeister hätte die VG-Verwaltung dem Gemeinderat die Änderung der Hauptsatzung nahelegen müssen, um die Bezüge des Bürgermeisters auf einen Anteil zwischen 40 und 75% zu beschließen. Dies ist versäumt worden. Das Versäumnis ist erst aufgefallen, als Frank Becker im März seine Nebeneinkünfte des vergangenen Jahres gegenüber dem Verbandsgemeinderat offenlegte.

    Der Antrag der CDU, die Bezüge für die restliche Amtszeit von Frank Becker auf 55% der aktuellen Höhe zu senken, findet im Rat keine Mehrheit. FWG und SPD vertreten geschlossen die Auffassung, dass durch das neue Amt als Verbandsbürgermeister die Arbeitsbelastung als Ortsbürgermeisters keinesfalls gesunken ist und daher eine Kürzung seiner Vergütung über die landesrechtlich notwendigen 25% hinaus nicht angemessen wäre. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich eine Kürzung der Vergütung des Ortsbürgermeisters auf 75%.

    Eine rückwirkende Änderung der Hauptsatzung unseres Ortes ist nicht möglich. Frank Becker, der zu Beginn der Diskussion dieses Tagesordnungspunktes den Raum verließ, hatte zuvor im Rat bekannt gegeben, dass er – wie immer die Ratsentscheidung auch ausfallen werde – die Regelung auf seine gesamte Amtszeit anwenden und ohne rechtliche Notwendigkeit rückwirkend die zu viel gezahlten Beträge zurückzahlen werde.


  3. Auftragsvergabe für die Modernisierung der Licht- und Tontechnik im Bürgerhaus Kasbach

    Es liegen drei Vergleichsangebote vor. Der Beauftragung des günstigsten Bieters wird mehrheitlich bei einer Enthaltung zugestimmt.

    Einzelne Ratsmitglieder bedauern, dass die Angebote nicht im Detail beiliegen. Die Beurteilung der Qualität muss sich daher auf die Aussage „Produkte namhafter Hersteller“ beschränken. Die von der FWG vorgebrachte Bitte, das Bürgerhaus im Rahmen der Renovierungsarbeiten auch mit einer modernen Projektionstechnik (Beamer) auszustatten, soll kurzfristig geprüft werden.


  4. Ausbaubeitragsrecht

    Stundungs- und Ratenzahlungsverfahren nach §14 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG)
    Dem Vorschlag, den Zinssatz wie im Jahr 2023 auf 2 v. H. über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz festzusetzen wird mehrheitlich bei einer Enthaltung zugestimmt.


  5. Abschluss eines Jahresvertrages zur Durchführung von Straßenunterhaltungs- und Straßenreparaturarbeiten

    Die Straßenunterhaltung liegt im Verantwortungsbereich der Kommunen in der VG Linz. Die Durchführung der Straßenunterhaltungs- und Straßenreparaturarbeiten im Rahmen eines Jahresvertrages mit einem regional ansässigen Tiefbauunternehmen führt zu einer vereinfachten Handhabung und damit zeitlich kurzfristigeren Regulierung auftretender Schäden. Der jeweilige Bürgermeister kann auf Basis des Rahmenvertrags kurzfristig und ohne weitere Ausschreibungen Aufträge für Straßenreparaturen erteilen.

    Die Laufzeit des Jahresvertrages ist für die Dauer von einem Jahr ausgeschrieben und kann durch Verlängerungen um jeweils ein Jahr eine maximale Laufzeit von 3 Jahren erreichen.

    Der Vergabe des Rahmenvertrags wird einstimmig zugestimmt.


  6. Anschaffung eines neuen Spielgerätes für den Kinderspielplatz Ohlenberg
    hier: Auftragsvergabe

    Die Auswahl eines Spielgerätes für die Altersgruppe U3 wurde vor der Einholung des Angebots mit dem Kindergartenteam abgestimmt.
    Die Auftragsvergabe wird einstimmig beschlossen.

    Die Anregung der CDU, auch für den Spielplatz an der Erler Berghütte die Notwendigkeit der Beschaffung neuer Geräte zu prüfen, findet die Zustimmung des Gemeinderats.


  7. Behandlung von Bauanträgen

    Dem Antrag auf Bau einer Terrassenüberdachung in Obererl wird einstimmig zugestimmt.


  8. Behandlung von Bauvoranfragen

    (keine)


  9. Mitteilungen und Anfragen
    • Die nächste Sitzung findet am 09.07. und damit nach der Kommunalwahl statt. Dies ist gleichzeitig die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates und Bestellung des neuen Bürgermeisters.

    • Die Pfingstkirmes in Ohlenberg findet vom 18.-20. Mai statt.

    • Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde für das Jahr 2024 wurde von dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt genehmigt. Obwohl weder der Ansatz für den Ergebnishaushalt noch für den Finanzhaushalt ausgeglichen sind, gelang der notwendige Haushaltsausgleich dennoch. Dies ist der überaus positiven Haushaltsentwicklung unserer Ortsgemeinde in den vergangenen Jahren zu verdanken: Da die Haushalte der zurückliegenden 5 Jahre stets mit einem positiven Saldo abgeschlossen wurden, konnte dem Ansatz für 2024 dennoch zugestimmt werden. Auch im Jahr 2024 brauchen die darum Nivellierungssätze für Grundsteuer nicht angehoben werden. In der gesamten Verbandsgemeinde ist es ansonsten nur der Gemeinde Vettelschoss möglich, auf diese landesseitig geforderte Erhöhung zu verzichten.

    • Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hatte folgende Prüfungsfeststellungen:
      • Die Friedhofsgebühren für unsere beiden Friedhöfe sind nicht kostendeckend. Diese Unterdeckung wurde bereits in der Vergangenheit schon bemängelt. Der Gemeinderat hatte auf Anregung der FWG beschlossen, die regelmäßige Anpassung vorerst auszusetzen. Nach Auffassung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamts muss für unsere Friedhöfe künftig zudem eine Losten-/Leistungsrechnung aufgestellt und eine aussagekräftige Entgeltverordnung erlassen werden.

      • Die Vermietungsentgelte des Bürgerhauses sind seit langem (seit weit über 10 Jahren) nicht mehr angepasst worden. Künftig muss nach der Auffassung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamts die Vermietung kostendeckend geregelt sein. Solange allerdings der Haushalt für unsere Ortsgemeinde ausgeglichen ist, wird dieses Anliegen nicht weiterverfolgt.

    • Eine Grünanlage am Rheinufer wurde der Gemeinde zum Kauf angeboten. Die Gemeinde hat das Grundstück bisher von einer Erbengemeinschaft gepachtet. Hinsichtlich eines Kaufs müssen weitere Überlegungen angestellt werden.

    • Anfrage der FWG: Der Glasfaserausbau schreitet voran: In Vettelschoss wurde das erste Haus an das Netz angeschlossen. Der Start in Kasbach-Ohlenberg soll nach Angaben der Deutschen Glasfaser noch im Mai erfolgen. Die Standorte für die Verteilpunkte stehen fest: Feuerwehr und Bürgerhaus.

    • Anfrage der FWG: Bei dem Baugebiet in Erl hat die für die Entsorgung des Oberflächenwassers zuständige Genehmigungsbehörde, die SGD-Nord in Montabaur eine gegenüber dem Bauamt Neuwied deutlich großzügigere Sichtweise mitgeteilt.

Die rechtlich verbindlichen Unterlagen zu allen Ratssitzungen der VG Linz finden sich im Rats- und Bürgerinformationssystem.

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