Link zu den Sitzungsunterlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem der VG Linz
Tagesordnung:
1. Einwohnerfragen gemäß § 16 a der Gemeindeordnung
Von anwesenden Bürgern wird der Sinn und Zweck der von der Ortsbürgermeisterin(OBM) eingerichteten neuen Facebookgruppe angesprochen: Es wird sich erkundigt, ob und inwieweit die Beiträge, die auf Facebook von einem kleinen, aber bisweilen sehr laut- und meinungsstarken Grüppchen getätigt werden, die Entscheidungsfindung der OBM beeinflussen. Es wird die Sorge geäußert, dass die Meinung einer weitaus größeren Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die Facebook aus gutem Grund nicht nutzten, deshalb unberücksichtigt bliebe. Schließlich gebe es durchaus geeignetere Instrumente zur Kommunikation als das fragwürdige Facebook.
Die OBM geht auf diese Frage nicht ein, räumt aber ein, dass es ihrerseits bisher noch keine klare Kommunikationsstrategie gebe. Diese solle von einem noch zu gründenden Ausschuss "Information & Kommunikation" erst noch erarbeitet werden. Zudem solle ein Newsletter entwickelt werden. Wer die Arbeit leisten solle, diese Instrumente zu bedienen und mit Inhalten zu füllen, sei aber auch noch unklar. Jedenfalls sei der Posteingang der OBM kein geeigneter Ort für derartige Belange. Die Einbindung vieler anderer Meinungen sei der OBM wichtig, um beispielsweise über die Farbe der Vorhänge oder den Aufhängeort des Weinfasses im Bürgerhaus entscheiden zu können.
Möglicherweise biete die Bürgerapp, die derzeit im Rahmen von Smart City in der VG Linz entwickelt werde, künftig einen geeigneten technischen Rahmen für derartige Fragen. (Anmerkung: Die App ist mittlerweile online und kann im Google Playstore oder im Apple App Store heruntergeladen werden).
Zudem wird hinterfragt, ob es nach der Verlegung der Glasfaserkabel eine Endabnahme der Bauarbeiten geben werde. Manche Bürgersteige sähen nach Abschluss der Bauarbeiten doch sehr ramponiert aus und bedürften der Nachsorge.
Der Vertreter der VG Linz bestätigt, dass die VG mit den Baufirmen und der OBM eine Endabnahme machen und ggf. Nachbesserungen einfordern werde, bevor weitere Baumaßnahmen genehmigt würden. Bei den Hausanschlüssen handle es sich allerdings um privatrechtliche Verträge. Sollten sich hier Unstimmigkeiten ergeben, so sei dies direkt mit der Baufirma zu klären (tickets-dg@artemis-its.com). In schwierigen Fällen könne Herr Jacke, der Bauleiter der VG (Frank.Jacke@vg-linz.de), ggf. vermitteln.
2. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg
Die Hauptsatzung, die bereits in der letzten Sitzung zur Entscheidung vorgelegen hatte, wurde in einer in vielen Aspekten korrigierten und überarbeiteten Fassung erneut zur Abstimmung vorgelegt. Viele Anliegen der FWG, so z.B. die deutliche Reduzierung und zusätzliche Finanzierung von Ausschüssen, wurden aufgenommen. Ein Hauptausschuss wird nicht eingerichtet und die in Zahl und Umfang vom Gemeinderat nicht kontrollierbaren Sitzungen der einzelnen Fraktionen werden – wie zuvor auch – nicht zusätzlich mit Spesen vergütet.
Die revidierte Fassung wird einstimmig beschlossen.
3. Beschlussfassung über die Bestimmung einer Zeitung/Internetadresse als Bekanntmachungsorgan der Ortsgemeinde gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung
Wie in der neuen Hauptsatzung festgelegt, sollen die amtlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinde nicht nur – wie bisher – im Amtsblatt veröffentlicht werden, sondern neuerdings auch auf den Internetseiten der VG Linz.
Im Rahmen der Diskussion wird die oft mangelhafte Verteilung des Amtsblatts hinterfragt. Nach Auskunft des Vertreters der VG Linz sind Hinweise an den Briefkästen „Keine Werbung“ oft Ursache von Nichtzustellungen durch die Post.
Die zusätzliche Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen auf den dafür vorgesehenen Seiten der VG Linz wird einstimmig beschlossen.
4. Leader-Antrag zur Förderung der Dorfgemeinschaft
Auf Wunsch der OBM soll bereits jetzt vom GR beschlossen werden, für das nächste Haushaltsjahr Mittel im Gemeindehaushalt vorzusehen, die es der OBM ermöglichen, sie als Gegenfinanzierung bzw. Eigenanteil für ein Projekt im Rahmen des LEADER-Förderprogramms der Europäischen Union einsetzen zu können. Grund für die vorzeitige Reservierung sei, so die OBM, dass die freien Mittel des nächsten Haushalts knapper ausfallen könnten, die bisher regelmäßigen Überschüsse sich verflüchtigen könnten und somit der Spielraum für derartige Maßnahmen später nicht mehr vorhanden sei. Für ein LEADER-Projekt sei immerhin ein finanzieller Eigenanteil der Gemeinde von 35% zu erbringen. Dieser solle nun, vor der Aufstellung des Gemeindehaushalts, quasi reserviert werden.
Auf Nachfrage erläutert die OBM, dass Inhalt und Umfang des geplanten LEADER-Projekts noch nicht bekannt seien. Das Projekt müsse ja erst noch entwickelt werden; eine befreundete Nachbarin der OBM kenne sich mit solchen Projekten aus und solle sich später um die Details kümmern. Hierbei könne es sich zum Beispiel um Baumaßnahmen am Bürgerhaus handeln, wie z.B. die Renovierung der Theke/Küche oder der Toilettenanlagen. Der notwendige Beitrag zur Förderung der Dorfgemeinschaft lasse sich da sicherlich gut begründen.
Seitens der FWG wird vorgebracht, dass derartige Infrastruktur- und Baumaßnahmen im Rahmen des LEADER-Programms überhaupt nicht förderfähig sind. Ausnahmen bilden allenfalls solche Projekte, die – wie der in Kasbach durch LEADER-Förderung entstandene Backes – unmittelbar dem „bürgerlichen Engagement“ dienten.
Weiterhin lehnt die FWG die von der OBM gewünschte Blanko-Reservierung von Haushaltsmitteln in unbekannter Höhe für einen noch weitgehend unbekannten Zweck aus grundsätzlichen Gründen kategorisch ab. Derartige Reservierungen bzw. Vormerkungen müssen dann getroffen werden, wenn der Haushalt für das folgende Jahr aufgestellt wird und alle anstehenden Kosten bekannt sind. Erst dann könne die Verfügbarkeit von Mitteln für derartige Pläne abgeschätzt und im direkten Vergleich mit den finanziellen Notwendigkeiten des nächsten Jahres bewertet werden.
Die SPD-Fraktion stimmt zu: Es sei überhaupt nicht klar, was beantragt werden solle, ob es förderfähig sei und welche Kosten entstehen würden. Derartige Anliegen müssten deutlich besser und konkreter vorbereitet werden.
Der GR lehnt auf Initiative der FWG den Antrag der OBM ab. Der Beschlussvorschlag wird korrigiert. Der GR beschließt stattdessen einstimmig, die OBM zu beauftragen, die Möglichkeit der Einreichung eines LEADER-Antrags genauer zu prüfen.
5. Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus und den Vorplatz in Kasbach
Die OBM stellt die aus dem Jahr 2003 stammende Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus zur Diskussion. Sie – die Benutzerordnung nämlich – sei möglicherweise veraltet und nicht mehr zeitgemäß.
Die FWG weist darauf hin, dass die Ordnung erst im Januar vergangenen Jahres diskutiert worden sei und der GR dazu einen Beschluss gefasst habe. Eine erneute breite Diskussion ohne klare Vorbereitung und Maßgabe sei sinnlos.
Im Ergebnis der weiteren Diskussion beschließt der GR, den Beschlussvorschlag der OBM abzulehnen und zu korrigieren.
Auf Vorschlag der SPD wird mehrheitlich beschlossen, dass die OBM nach Rücksprache mit dem Ältestenrat einen konkreteren Änderungsvorschlag ausarbeitet, der dann vom GR diskutiert werden kann.
6. Sanierung des Bürgerhauses in Kasbach
hier: Beauftragung von Planungsleistungen
Auf der Grundlage eines erstellten energetischen Gutachtens ist in einem ersten Maßnahmenpaket in diesem Jahr die Dachsanierung am Bürgerhaus Kasbach durchgeführt worden. In einem nächsten Schritt soll die Erneuerung der Fenster und Außentüren vorgenommen werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden der Gebäudehülle. Der Fördersatz beträgt hierfür 15%. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme werden Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für energetische Maßnahmen mit einem Fördersatz in Höhe von 50% gefördert. Ohne Planungsleistung, darauf weist die OBM hin, gebe es keine 15%ige Förderung der energetischen Sanierung.
Die Beauftragung der Planungsleistung wird einstimmig beschlossen. Regionale Firmen sollen auf die Ausschreibung hingewiesen werden.
7. Satzung zur Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
Satzungsänderung bzgl. des Abrechnungsgebietes
Seitens der FWG wird darauf hingewiesen, dass es sehr bemerkenswert sei, dass seitens der OBM, die sich in ihrem OBM-Wahlkampf so vehement und auf großen Plakatsprüchen am Ortseingang für eine sofortige Abschaffung der Ausbaubeiträge eingesetzt habe, nun in einer ihrer ersten GR-Sitzungen eine Entscheidungsvorlage zur Fortschreibung der Beiträge eingebracht werde. Die OBM weist jede Beteiligung an derartiger Wahlwerbung zurück. Davon wisse sie nichts, damit habe sie nichts zu tun. Das sei bestimmt die Landkreis-CDU gewesen. Sie habe ja schließlich gar keine Möglichkeit, die Beiträge abzuschaffen.
Seitens der FWG wird weiterhin darauf hingewiesen, dass auch diese Beschlussvorlage fehlerhaft und unvollständig sei. Es sei nicht zu erkennen, welche Änderungen überhaupt zu beschließen seien.
Daraufhin wird die Vorlage um ein weiteres Blatt ergänzt, auf dem erkennbar wird, dass eine weitere Fläche in das Abrechengebiet aufgenommen wurde.
Nur mit einer Stimme Mehrheit, bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen wird die Beschlussvorlage angenommen.
8. Behandlung von Bauanträgen
BA 072/24 -3
Der Bauantrag, bei dem es um den Anbau eines Badezimmers an ein bestehendes Wohnhaus geht, wird einstimmig angenommen.
9.Behandlung von Bauvoranfragen
Keine
10. Mitteilungen und Anfragen
Der von der FWG organisierte Umtrunk nach der Gemeinderatssitzung fand wieder regen Zuspruch und lud zu vielen informellen Gesprächen ein.
Die nächste Sitzung findet am 12. November um 19 Uhr im Bürgerhaus statt.