Die Unterlagen zur Sitzung sind hier zu finden.
Öffentliche Sitzung
Das Protokoll zur 10. Sitzung lag erneut nicht vor.
Der als Tischvorlage wenige Tage vor der Sitzung eingereichte Antrag der FWG zur Beleuchtung der Kreisstraße zwischen Kasbach und Ohlenberg wird als TOP 9 in die Tagesordnung aufgenommen.
Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden Fragen zur
a) geplanten Baumsatzung sowie
b) zur geplanten überdachten Bushaltestelle am Kindergarten gestellt.
Die Ferien seien zu Ende und mittlerweile warteten 10-11 Kinder morgens oft im im Regen und stets dicht an der stark befahrenen Straße auf ihren Bus. Die vor Monaten in Aussicht gestellte überdachte Haltestelle lasse immer noch auf sich warten.
Die Bürgermeisterin verweist zu beiden Fragen auf geplante Ankündigung unter TOP 8 Mitteilungen und Anfragen.
Wahlwerbung - Umgang mit Wahlplakaten in der Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg
Seitens der FWG wird festgestellt, dass die Planungen der Ortsbürgermeisterin zu diesem Tagesordnungspunkt nicht über vage Ideen hinausgehen, die der 1. Beigeordnete Wolfgang Wißmann vor einigen Wochen im Auftrag der Ortsbürgermeiterin dem Gemeinderat vorstellte. Konkrete Vorschläge seien dazu nicht ausgearbeitet worden. Es stelle sich daher die Frage, warum ohne genauere Planungen der zweite Schritt vor dem ersten getan werden solle. Warum solle, der Tischvorlage folgend, erst einmal der Status quo verboten werden, um dann erst mögliche Alternativen zu prüfen. Es scheine doch viel sinnvoller zu sein,
a) erst einmal alles beim alten zu belassen,
b) die Ortsbürgermeisterin zu beauftragen, gemeinsam mit der VG-Verwaltung rechtlich zulässige und und praktikable Alternativen zu prüfen und
c) erst dann den Gemeinderat damit zu befassen und über die mögliche Neuordnung zu beraten und zu entscheiden.
Derzeit gebe es aufgrund der fehlenden Vorbereitung keine Diskussionsgrundlage. Ggf. solle sich der Bauausschuss damit befassen.
Der Vorschlag, Wahlwerbung auf Plakatwände zu beschränken, wird mit großer Mehrheit (10 Stimmen) bei 2 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Vollzug der Wasser- und Bodenschutzgesetze, hier: Antrag auf Änderung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Basaltsteinbruch "Naak - In den Hüllen" in den Gemarkungen Oberkasbach und Ohlenberg
Seitens der FWG wird die mangelhafte Beschlussvorlage kritisiert. Zum einen fehle die übliche Beschlussformel. Es sei somit überhaupt nicht ersichtlich, was beschlossen werden solle und ob es sich um eine formelle Zustimmung oder nur um ein Einvernehmen handle. Zum anderen sei die Unterlage an vielen wesentlichen Positionen unvollständig; fast alle zum Antrag gehörenden Anhänge, in denen sich die wesentlichen Erläuterungen befänden, fehlten. Der Gemeinderat könne daher seiner Prüfaufgabe nicht nachkommen.
Gegenstand des Antrags sei:
- Die weitere Einbringung von Bodenmaterial der Klasse 0*. Bodenmaterial der Klasse BM-0* ist in der deutschen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Bodenmaterial mit minimalen Belastungen definiert, bei dem es sich um Sand, Lehm/Schluff oder Ton handelt und das nur vernachlässigbare Anteile an Störstoffen aufweist und mineralische Fremdbestandteile bis zu 10 Volumenprozent enthalten kann. Diese Klasse stellt die zweite Qualitätsstufe für Bodenmaterial nach BM-0 dar und ist weitestgehend unbedenklich, sodass sie mit geringfügigen Einschränkungen in fast allen Bauweisen eingesetzt werden kann. Dieser Antragsteil scheine somit unbedenklich.
- Die Zulassung erhöhter Grenzwert für Schwermetalle. Angeblich gebe es eine höhere natürliche Hintergrundbelastung, die es erlaube, höhere Grenzwerte des Einbaumaterials zuzulassen. Die Einbauverordnung (EBV) erlaube für Chrom 120 mg/kg anstelle der beantragten 150, für Nickel lediglich 100 anstelle der beantragten 190 mg/kg. Die fachtechnische Stellungnahme Anlage A-3, in der der Sachverhalt erklärt und die doppelte Schadstoffbelastung erklärt werde, fehle jedoch in den Unterlagen.
- Die Zulassung der Einbringung von Bauschutt. Dies scheine in den geplanten Mengen unbedenklich zu sein.
- Die Zulassung einer geringeren Deckschicht. Die hierzu in den Antragsunterlagen gegebene knappe Erläuterung überzeuge nicht. Es sei nicht klar, warum die Gemeinde dieser Einschränkung zustimmen solle.
- Die Beibehaltung der Anzeigepflicht und
- die Verschiebung der Überwachungspflicht scheinen harmlos zustimmungsfähig zu sein.
- Die beantragte Neubefristung der wasserrechtlichen Genehmigung des Steinbruchs um weitere 20 Jahre sei nicht ohne Weiteres akzeptabel. Es sei nicht vermittelbar, warum die Gemeinde weitere 20 Jahre Schwerverkehr, Dreck und Lärm ertragen solle.
- Die Zulassung einer aktualisierten Rekultivierungsplanung. Da die Anlagen B-4 und B-5, in denen die Planungen dargelegt seien, fehlten, sei dieser Punkt nicht zustimmungsfähig.
Seitens der SPD wird bedauert, dass dieses Mal kein Vertreter der RPBL anwesend sei, um Rede und Antwort zu stehen.
Vertreter der CDU-Fraktion weisen zum einen darauf hin, dass bereits vor 10-15 Jahren von einer weiteren Betriebsdauer des Steinbruchs von 20 Jahren gesprochen worden sei. Jetzt beantrage man erneut weitere 20 Jahre. Zum anderen sei die vorgesehene Deckschicht von nur 1 Meter statt der geforderten 2 Meter unverständlich. Typisch für die Gegend seien landwirtschaftlich sehr hochwertige, wasserhaltige Lehmlös-Böden mit einer Mächtigkeit von bis zu 6 Metern.
Der Gemeindeart stimmt einstimmig dafür, die Entscheidung zu dem TOP zu vertagen und vollständige Unterlagen einzufordern.