FWG - Freie Wählergruppe
Kasbach-Ohlenberg

Neubau des Feuerwehrgerätehauses

"Die in den Ortsteilen Kasbach und Ohlenberg vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser entsprechen weder den aktuellen feuerwehrtechnischen noch den einschlägigen baurechtlichen Anforderungen." Zu dieser Erkenntnis kam die Kreisverwaltung Neuwied, Abt. „Brand- und Katastrophenschutz“ im Rahmen einer Besichtigung der Objekte, die bereits im Jahr 2020 stattgefunden hat. Die beiden Gerätehäuser in den Ortsteilen Kasbach und Ohlenberg sind baurechtlich langfristig nicht mehr tragbar und können auch nicht zu vertretbaren Kosten modernisiert werden. Seitdem laufen die Gespräche, Überlegungen und Vorbereitungen zur Verbesserung der Situation.

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde hat Überlegungen zur Realisierung eines für beide Ortsteile gemeinsamen Standortes angestellt. Diese Planungen wurden den Mitgliedern der beiden Wehren vorgestellt und hat deren Akzeptanz gefunden. Von der Ortsgemeinde, die das Grundstück für den geplanten Neubau bereitstellen muss, wurden geeignete Grundstücke identifiziert, die dann glücklicherweise auch sehr kurzfristig gekauft werden konnten. Unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Einsatzgrundzeit sowie der topo- und geografischen Lage ist der neue Standort in der Gemarkung "Im Sillen" am Ortsausgang Ohlenberg in Richtung Kasbach ideal dazu geeignet, die feuerwehrtechnische Versorgung der beiden Ortsteile sicherzustellen. Mittlerweile wurden vom Gemeinderat am 5. Oktober 2021 die Anpassung des Flächennutzungsplan und die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen und die Planungsleistungen dafür in Auftrag gegeben. Anfängliche Forderungen des Landesbetriebs Mobilität, für die Zufahrt zum neuen Feuerwehrhaus eine Linksabbiegerspur zu schaffen und zur besseren Übersichtlichkeit der Verkehrssituation in diesem Zuge auch noch die talseitige Böschung abzutragen, konnten zum Glück abgewehrt werden.

In der Gemeinderatssitzung am 24. Mai 2022 wurde der von dem Planungsbüro ausgearbeitete Entwurf vorgestellt und dessen Annahme beschlossen. Außerdem wurde die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beauftragt. Für die Planungskosten verschiedener Bebauungspläne wurden 25.500 Euro im Haushaltsplan 2024 veranschlagt.

Aktuell wird von einem Planungsbüro ein Lärmgutachten erstellt, dass gegenüber Ortsgemeinde im Laufe der Planungen eingefordert wurde.  

FWG Kasbach-Ohlenberg e.V.
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